Sozialraum Weingut

Sozialräume

Sozialräume dienen Angestellten als Rückzugs- und Erholungsort in den Pausen. Sie tragen zum positiven Betriebsklima bei und geben so möglicherweise den entscheidenden Ausschlag, bei der Entscheidung von Interessenten für den Betrieb. Nicht nur wegen der knappen Personalsituation sind Sozialräume ist die Einrichtung von Sozialräumen sinnvoll, sie ist in der Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben. Idealerweise sind die Sozialräume unmittelbar aus dem Arbeitsbereich zugänglich, ohne dass die Arbeitnehmer den Kundenbereich passieren müssen.

Toiletten

Mitarbeitertoiletten sind im Betrieb etwas Selbstverständliches. Sie sollten für Männer und Frauen getrennt eingerichtet, und barrierefrei zugänglich sein.

Pausenräume

Zwar sind Pausenräume erst ab zehn Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben, dennoch sollten sie bei der Planung eines Neubaus eingerichtet werden. Die Mitarbeiter in Weinbaubetrieben arbeiten oft unter widrigen Bedingungen in Weinberg und Keller. Um sich regenerieren zu können brauchen sie einen angenehmen, hellen, beheizten Raum. Idealerweise ist dieser Raum außerdem mit einem Kühlschrank und einer Kaffeemaschine ausgestattet und bietet die Möglichkeit, mitgebrachte Speisen aufzuwärmen.

Umkleideräume

Umkleideräume sind den Beschäftigten zu Verfügung zu stellen, wenn bei der Arbeit besondere Arbeitskleidung getragen werden muss. Dies ist in Weinbaubetrieben an verschiedenen Stellen in Weinberg und Keller der Fall. Umkleideräume sollten mit abschließbaren Spinden ausgestattet sein, in denen neben der Arbeitskleidung auch die persönliche Schutzausrüstung aufbewahrt werden kann.