Pausenräume
Zwar sind Pausenräume erst ab zehn Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben, dennoch sollten sie bei der Planung eines Neubaus eingerichtet werden. Die Mitarbeiter in Weinbaubetrieben arbeiten oft unter widrigen Bedingungen in Weinberg und Keller. Um sich regenerieren zu können brauchen sie einen angenehmen, hellen, beheizten Raum. Idealerweise ist dieser Raum außerdem mit einem Kühlschrank und einer Kaffeemaschine ausgestattet und bietet die Möglichkeit, mitgebrachte Speisen aufzuwärmen.