Abfüllanlage

Die Anschaffung einer Abfüllanlage ist mit hohen Kosten verbunden. Aus diesem Grund wird die Abfüllung häufig mithilfe eines Lohnunternehmens durchgeführt. Die Flexibilität der Abfüllung wird dadurch aber stark eingeschränkt. Durch die enorm hohen Anschaffungskosten ist eine betriebseigene Abfüllanlage erst ab der Abfüllung von 80.000 – 100.000 Flaschen pro Jahr rentabel (abhängig von der Größe der Abfüllanlage und der damit verbundenen Anschaffungskosten).

Die Abfüllanlage setzt sich in der Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Flaschensterilisation (Sprühsterilisator, Rinser oder Tauchbadsterilisator)
  • Abfüllanlage (Unter-, Normal- oder Überdruckfüller)
  • Verschließer (Korkmaschine oder Schraubverschließer)
  • Kapselaufsetzer (für verkorkte Flaschen)

In den meisten Betrieben wird in einer Linie mit der Abfüllung etikettiert und verpackt, um weitere separate Arbeitsschritte einzusparen.

Sterilfilter

Um eine sterile Abfüllung gewährleisten zu können, muss das Produkt Wein durch Sterilfiltration keimfrei gemacht werden und auf dem weiteren Weg bis in die Flasche vor einer Reinfektion geschützt werden. Für diese Sterilfiltration gibt es zwei Möglichkeiten, den Schichtenfilter mit der richtigen Auswahl an entkeimenden Filterschichten und die Membranfiltration über eine Kerze.

Bei beiden Filtrationsarten muss der Filter und die anschließende Abfüllanlage gedämpft und damit steril gemacht werden.

Entkeimende Schichtenfiltration

Über den Einsatz von Sterilschichten in den Schichtenfilter kann die Keimzahl je nach Ausgangssituation bis in den Sterilbereich reduziert werden. Bei sachgemäßer Anwendung und einer guten Vorfiltration ist der Wein nach Verlassen des Filters steril. Da der Schichtenfilter keine absolute Abscheiderate hat, kann die Sterilität aber nicht grundsätzlich garantiert werden. Aus diesem Grund wird in der Regel noch eine Membrankerze nachgeschalten.

Membranfilterkerzen

Membranfilterkerzen werden in der Regel mit einer absoluten Abscheiderate von 0,6 µm oder 0,45 µm als „Polizeifilter“ bei der sterilen Abfüllung eingesetzt. Sie übernehmen keine Klärwirkung. Der Wein muss zuvor mit EK-Schichten oder Crossflow filtriert sein. Die Membrankerze dient nur als Sicherheit, da sowohl die Filterschichten, als auch der Crossflowfilter keine absolute Abscheiderate haben und somit noch vereinzelt Bakterien vorhanden sein können.

Für die Produktsicherheit ist es absolut notwendig, dass die Membrankerzen intakt sind. Dies kann mit der Durchführung eines Integritätstests jederzeit gewährleistet werden. Dabei werden die wasserbenetzten Kerzen mit ca. 1 bar Druck beaufschlagt. Dieser darf in fünf Minuten um nicht mehr als 40 mbar abfallen.

Flaschensterilisation

Ziel der Flaschensterilisation vor der Füllung ist das Abtöten der Keime in den Flaschen, um ein keimfreies Produkt garantieren zu können.

Für diesen Vorgang werden Sprühsterilisatoren, Rinser oder Tauchbadsterilisatoren verwendet. Als Desinfektionsmitteln können schweflige Säure, Peressigsäure, Ozon oder Chlordioxid verwendet werden. Die Konzentration der Desinfektionsmittel hängt von der Einwirkzeit ab. Besonders beim Einsatz von schwefliger Säure und Peressigsäure müssen die Flaschen zur Neutralisation mit sterilem Wasser nachgespült werden. Das anschließende „Trockenblasen“ kann durch den Einsatz von CO2oder N2anstelle von Druckluft gleichzeitig zur Reduzierung des O2-Gehaltes in der Flaschen sorgen. Dies verringert bei der Abfüllung die Sauerstoffaufnahme in den Wein.