Gästetoilette

Toiletten

Ausgeschilderte und leicht zugängliche Gästetoiletten sind praktisch für alle Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe vorgeschrieben. Die geforderte Anzahl richtet sich nach der Größe des Gastraumes bzw. den Sitzplätzen. In der Regel reichen zwei Damen- und eine Herrentoilette mit zusätzlich zwei Urinalen aus. Sind regelmäßige Veranstaltungen geplant, zu denen weit mehr Gäste erwartet werden, wie Hoffeste, Dinner etc. sollten die Toilettenanlagen entsprechend größer ausgelegt werden. Dadurch erspart man sich das zusätzliche Aufstellen unschöner, mobiler Toiletten, jedoch erhöht sich auch der Reinigungsaufwand.
Im Gastronomiebetrieb muss außerdem mindestens eine Toilette behindertengerecht ausgeführt sein. Hierfür sollte ein Bewegungsraum von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Dazu sind klappbare Haltegriffe, sowie besondere Maße unter dem Waschtisch vorgeschrieben.

Zusätzlich zu den Gästetoiletten sind in Gastronomie gesonderte Toiletten für das Personal einzuplanen. Diese dürfen nicht direkt aus Räumen zugänglich sein, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.