Sozialraum Teeküche Sitzgelegenheit

Sozialraum für das Personal

Bei Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, ist laut Arbeitsstättenregel ASR ein Pausenraum für Mitarbeiter nötig. Dort sollte eine Teeküche und eine Kaffeemaschine vorhanden sein. Unabhängig vom Arbeitsrecht ist ein Sozialraum und eine gemeinsam verbrachte Pause, gut für das Betriebsklima.