Zahlungabwicklung

Barzahlungen müssen in einem Dienstleistungsbetrieb zwingend mittels einer Registrierkasse aufgezeichnet werden. An Registrierkassen werden seit 2017 verschärfte Anforderungen bezüglich der Auslesbarkeit und Unveränderbarkeit der Daten gestellt, die beim Kauf beachtet werden müssen. 

Mittlerweile ist es üblich, die Hotelrechnung bei Abreise mit der EC- oder Kreditkarte zu bezahlen. Um den Kunden diesen Service anbieten zu können, muss der Unternehmer ein Point-of-Sale-Terminal anschaffen oder mieten. Heutige Terminals können alle gängigen Karten lesen und sind einfach in der Handhabe. Für die Bereitstellung der Geräte und die Zahlungsabwicklung verlangen die Hausbanken oder Drittanbieter Gebühren, die sich aus monatlichen Grundbeiträgen und Transaktionsgebühren zusammensetzen können. Kartenzahlung ist eine Mindestvoraussetzung ab der 2* Kategorie der DEHOGA.