Energieberatung

Mit Hilfe einer fachlich fundierten Energieberatung ist es möglich, etwaige Einsparpotenziale festzustellen.

Der Umfang einer Energieberatung kann sehr unterschiedlich sein. Klassischerweise gibt es Architekten, die Energieausweise erstellen und die Gebäudehülle, Fenster und Heizungssysteme betrachten. Auf der anderen Seite, gibt es Experten, die den kompletten Produktionsablaufs von mittelständischen Unternehmen untersuchen und Einsparpotentiale aufzeigen. Die Preise variieren hier sehr stark. Die Betrachtung des Gebäudes kann bis 1000 € kosten. Ein komplettes Energieaudit der Prozesse (nach DIN 16247-1) bis zu 10.000 €. Im Normalfall rechnet sich eine solche Beratung immer. Es gibt hier spezielle Förderungen und die Kosten amortisieren sich nach wenigen Jahren durch die Energieeinsparung.

Auf den folgenden Unterseiten wird auf grundlegende Bestandteile einer Energieberatung hingewiesen und eine Erst-Information erbracht. Detallierte Berechnungen bedürfen einer Vor-Ort- Besichtigung und sowie einer objektspezifischen, individuellen Beratung.

Eine persönliche Beratung ist auch durch die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau über das Projekt LandSchafftEnergie möglich.
Bitte sprechen Sie unseren Energieberater Tobias Dienesch an.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) trat zum 01.Mai 2014 die fünfte, überarbeitete Novellierung in Kraft.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/91/EG in nationales Recht war die Geburtsstunde der EnEV. Hintergrund der Energieeinsparverordnung ist zum einen die historische Entwicklung im Wärmeschutz und zum anderen die Auswirkungen des Klimawandels in Verbindung mit der Knappheit energetischer Ressourcen.

Sie regelt die Anforderungen an bestehende sowie neu errichtete Gebäude.

In Zukunft werden die energetischen Mindestanforderungen für Neu- und Bestandsbauten immer strenger. Hintergrund ist die Umsetzung der Energiewende in Deutschland und der Klimaschutzziele der Bundesregierung.

Energieausweise

Energieausweise werden in Zukunft eine immer größere Rolle im Immobiliensektor darstellen. Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung zum 01.05.2014 sind ab dem 01.01.2015 alle Immobilien die zum Verkauf oder zur Vermietung stehen, mit einem Nachweis über die energetische Qualität des Gebäudes (Energieausweis) zu versehen. Außerdem muss der Energieausweis ohne Nachfrage dem potentiellen Mieter/Käufer vorgelegt werden und in Kopie mitgegeben werden. Bisher musste er nur zugänglich sein.

Man unterscheidet zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientiertem Energieausweis. Der verbrauchsorientierte Ausweis ist leichter zu erstellen und basiert im Endeffekt auf der Heizkostenabrechnung. Er ist jedoch nur für bestehende Nichtwohngebäude und bestehende Wohngebäude, die nach 1977 gebaut wurden, gesetzmäßig. Aufwendiger gestaltet sich die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises. Dieser erfordert spezifische bauphysikalische Kenntnisse und wird meist mit speziellen Programmen erstellt. Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises liegen zwischen 200 und 800 €.

Für weitere Informationen dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) regelt unter anderem die Einspeisevergütungen für regenerativ erzeugten Strom in das Stromnetz

Eine Übersicht über die Einspeisevergütung nach Energieträger im Bereich Erneuerbare Energien finden sie hier:

Photovoltaik: bis 10 kW installierte Leistung 0,0816 €/kWh (Verringerung um 1%/Monat)

bis 40 kW installierte Leistung 0,0793 €/kWh (Verringerung um 1%/Monat)

bis 100 kW installierte Leistung 0,0622 €/kWh (Verringerung um 1%/Monat)

bis 30 kWp muss bei Dachflächen keine EEG Umlage gezahlt werden

ab 30 kWp beträgt die EEG Umlage für jede eingespeiste kWh 6,5 ct

und pro selbst verbrauchter kWh 2,6 ct

Biomasse: bis 150kW 0,143€/ kWh, bis 500 kW 0,123€/kWh

Wasserkraft: bis 500 kW 0,127 €/kWh, bis 2 MW 0,083€/kWh

Geothermie: 0,25€/kWh

Windenergie (onshore): 0,0749 €/kWh Anfangsvergütung und 0,0417 €/kWh Grundvergütung


Stand: 01/2021

KfW-Förderung

Wer energieeffizient baut, hat die Möglichkeit, die entstehenden Mehrkosten gegenüber einem konventionell errichteten Gebäudes über eine KfW-Förderung abzudecken.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet hier verschiedene Förderprogramme an. Je nachdem ob sie neu bauen, sanieren, oder anbauen wollen.

Mit dem Bau eines KfW- Effizienzhauses wird einerseits etwas für die Absicherung gegen steigenden Energiepreise und andererseits für die thermische Behaglichkeit getan.

Eine umfassende Beratung ist durch Abteilung Förderung der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim möglich. Bitte sprechen Sie unseren Energieberater Tobias Dienesch an.

Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EE-Wärme-G)

Das EE-Wärme-G (Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz) verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer im Falle eines Neubaus, ihre Wärmeversorgung anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Für Umbaumaßnahmen liegen keine Verpflichtungen gemäß EEWärmeG vor.

Es besteht die Möglichkeit zwischen Solarthermie (0,04 m² Fläche/m² beheizter Wohnfläche), Geothermie, Biomasse und Umweltwärme zu wählen. Wer sich für eine dieser Möglichkeiten entscheidet, muss mindestens 50 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken.

Statt erneuerbarer Energien können auch „Ersatzmaßnahmen“, ergriffen werden. Hierzu zählen Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, eine verbesserte Energieeffizienz des Gebäudes, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht (mindestens 15 Prozent) oder der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, sofern dieses Netz teilweise mit erneuerbaren Energien oder überwiegend auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung betrieben wird.

Zertifizierung

Mit wachsendem öffentlichem Interesse und technischen Neuerungen sind Zertifizierungssysteme in den letzten Jahren zu einem präzisen und aussagefähigem Instrument gereift. Mit Hilfe von Zertifizierungssystemen ist es möglich, Vergleiche zwischen Gebäuden durchzuführen und so einen erheblichen Beitrag zur Wertermittlung bzw. Werterhalt zu leisten.

Nicht zu unterschätzen ist auch die Außenwirkung eines zertifizierten Betriebes. Man symbolisiert der Außenwelt, dass man sich mit dem Thema Nachhaltigkeit und Energieeffizienz auseinandergesetzt hat.

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) verfolgt den Ansatz, ökonomische, ökologische und soziokulturelle Aspekte sowie technische, prozessorientierte und standortspezifische Aspekte zu vereinen. Die DGNB vergibt demnach 3 Qualitätsstufen: Gold, Silber und Bronze

Auch andere Zertifizierungssysteme wie bspw. LEED sind am Markt etabliert und bieten Zertifizierungen an. Eine gute Öffentlichkeitswirkung wird auch durch die "grüne Hausnummer" erzielt. Das Beratungsnetzwerk "LandSchafftEnergie" bietet ein Label "Energieeffizienz in der Landwirtschaft" an.

Passivhaus-Projektierungs-Paket (PHPP)

Mit dem Passivhaus-Projektierungs-Paket (PHPP) ist die Projektierung eines Gebäudes möglich, welches besser ist als die gesetzliche Verpflichtung (EnEV, Energie-Einspar-Verordnung). Es gibt Stand Herbst 2014 keine gesetzliche Verpflichtung für hocheffiziente Gebäude, die entweder wenig, gar keinen Endenergiebedarf oder gar eine positive Energiebilanz aufweisen wie beispielsweise ein Plus-Energie-Haus.

Mit dem PHPP ist ein wirkungsvolles Instrument auf dem Markt, welches zukunftsfähige Gebäude Wirklichkeit werden lässt. Das Passivhaus-Institut in Darmstadt bietet umfassende Informationen zur Passivhauplanung.

Spezifischer Heizwärmebedarf

Der Heizwärmebedarf in kWh/(m2*Jahr) gibt an, wie viel Wärmeenergie pro beheizter Wohnfläche nötig ist. Je größer der Wert, umso mehr geht über die Außenhülle verloren. Dadurch lassen sich verschiedene Gebäude in Bezug auf die Isolierung vergleichen.

So Beträgt der Durchschnitt in Deutschland ca. 150 kWh/(m2*Jahr). Neubauten haben in etwa einen Heizwärmebedarf von 50 bis 100 kWh/(m2*Jahr). Passivhäuser verbrauchen weniger als 10 kWh/(m2*Jahr). Alte, unsanierte Gebäude können bis zu 250 kWh/(m2*Jahr) verbrauchen.