Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) regelt unter anderem die Einspeisevergütungen für regenerativ erzeugten Strom in das Stromnetz
Eine Übersicht über die Einspeisevergütung nach Energieträger im Bereich Erneuerbare Energien finden sie hier:
Photovoltaik: bis 10 kW installierte Leistung 0,0816 €/kWh (Verringerung um 1%/Monat)
bis 40 kW installierte Leistung 0,0793 €/kWh (Verringerung um 1%/Monat)
bis 100 kW installierte Leistung 0,0622 €/kWh (Verringerung um 1%/Monat)
bis 30 kWp muss bei Dachflächen keine EEG Umlage gezahlt werden
ab 30 kWp beträgt die EEG Umlage für jede eingespeiste kWh 6,5 ct
und pro selbst verbrauchter kWh 2,6 ct
Biomasse: bis 150kW 0,143€/ kWh, bis 500 kW 0,123€/kWh
Wasserkraft: bis 500 kW 0,127 €/kWh, bis 2 MW 0,083€/kWh
Geothermie: 0,25€/kWh
Windenergie (onshore): 0,0749 €/kWh Anfangsvergütung und 0,0417 €/kWh Grundvergütung
Stand: 01/2021